Art. 11a der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) verlangt vom Arbeitgeber,
dass er Arbeitsärzte (...) beizieht, wenn es zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer (...) erforderlich ist.
Liste der Ärzte,
die den Weiterbildungsanforderungen der Eignungsverfügung vom 25.11.1996 genügen
und Kapazität haben, Betriebe in ihrer Region arbeitsmedizinisch zu betreuen.
Liste der Ärzte,
die mit bestimmten Einschränkungen Betriebe in ihrer Region arbeitsmedizinisch
betreuen dürfen und entsprechende Kapazitäten haben.